Rechtsprechung
BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Ähnliches gilt hinsichtlich der von der Anmelderin genannten "BABY-DRY"-Entscheidung (EuGH, GRUR 2001, 1145), da "BABY-DRY" von der Sprachform her ungewöhnlicher ist als die angemeldete Marke. - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich wie hier um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Warenbezug handelt. - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Im Übrigen führt eine gleichwohl bestehende begriffliche Unbestimmtheit nicht zu einer schutzbegründenden Mehrdeutigkeit (vgl die ähnlichen Überlegungen des BGH in der Entscheidung "Bücher für eine bessere Welt", GRUR 2000, 882).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich wie hier um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Warenbezug handelt. - EuG, 05.04.2001 - T-87/00
Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Insbesondere rechtfertigt die EASYBANK- Entscheidung (EuG, GRUR Int 2001, 756), auf die sich die Anmelderin besonders stützt, nicht die Eintragung der angemeldeten Marke für die zurückgewiesenen Waren. - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus BPatG, 06.03.2003 - 25 W (pat) 16/02
Dem entspricht auch die Rechtsprechung zu Gemeinschaftsmarken, wonach zB die Bezeichnung "COMPANYLINE" (angemeldet für Versicherungs- und Finanzwesen) keine Unterscheidungskraft hat (EuG MarkenR 2000, 70; EuGH, Urteil vom 19. September 2002 - C-104/00P).